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RECHTLICHE GRUNDLAGEN: MOBBING AM ARBEITSPLATZ

Mobbing am Arbeitsplatz – ein Thema, über das wenig gesprochen wird, aber wovon viele betroffen sind. Denn viele Arbeitnehmer:innen klagen über Mobbingattacken am Arbeitsplatz. Diese beeinflussen oft nicht nur das berufliche Leben, sondern wirken sich auch auf das private Umfeld aus. Daher sollte man unbedingt etwas dagegen unternehmen, wir klären auf, welche rechtlichen Möglichkeiten du hast.

Was ist „Mobbing“ genau?


Von der Wirtschaftskammer Österreich wird Mobbing am Arbeitsplatz folgendermaßen definiert: „Mobbing ist ein Verhalten unter Arbeitnehmern, das darauf abzielt, eine Person zu verletzen, einzuschüchtern, zu entmutigen, auszugrenzen oder aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Mobbing kann auch von Vorgesetzten ausgehen oder sich gegen solche richten.“



Natürlich kann es auch im Arbeitsleben mal zu Konflikten kommen, doch im Gegensatz zu üblichen Konflikten findet Mobbing gezielt und über einen längeren Zeitraum statt. Es richtet sich oft gegen eine Person und kann von einer Einzelperson oder auch von einer Gruppe ausgehen.

Die Folgen von Mobbing


Wird jemand gemobbt, hinterlässt dies Spuren. Das können sowohl psychische als auch physische Spuren sein: von Konzentrationsproblemen, Kopfschmerzen und Angstzuständen über Schlafstörungen bis hin zu Depressionen. Manchmal sind sie sogar so schlimm, dass sie irreparabel sind. Die soziale Isolation am Arbeitsplatz, die meistens noch zusätzlich hinzu kommt und eine Nebenerscheinung ist, ist eine weitere Belastung.


Es gilt: Je länger das Mobbing stattfindet, desto schwerwiegender sind die Auswirkungen davon. Eine repräsentative Studie von Viking hat gezeigt, dass 67 Prozent der Österreicher:innen schon einmal mit Mobbing am Arbeitsplatz zu tun hatten.

Ab wann soll man handeln?


Jeder Mensch hat seine eigene Toleranzgrenze. Daher lässt sich diese Frage nicht allgemein beantworten, denn manche halten mehrere Jahre aus und manche „nur“ ein paar Monate. Sobald du aber merkst, dass es dir nicht mehr gut geht und beispielsweise dein Selbstbewusstsein sinkt, solltest du etwas unternehmen und dir (professionelle) Hilfe holen.

Wie kann ich mich gegen Mobbing wehren?


Du wirst schon seit längerer Zeit gemobbt und fühlst dich nicht mehr wohl? Dann solltest du dich an den Betriebsrat wenden oder Kontakt mit einer Mobbingberatungsstelle (beispielsweise bei der Arbeiterkammer) aufnehmen. Da Mobbing gesetzlich nur anerkannt wird, wenn es über einen längeren Zeitraum hinweg geschieht, empfiehlt es sich, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Darin solltest du festhalten, wann, von wem und wo du gemobbt wurdest. Was genau passiert ist und wer die Situation mitbekommen hat. Aber auch die Mobbing-Folgen sollten darin erfasst werden, wann konntest du zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen?



Die Aufzeichnungen in dem Tagebuch sind schriftliche Beweise für deine Schikanen. So hast du etwas in der Hand, kannst es beweisen und es steht nicht Wort gegen Wort.

Dein:e Arbeitgeber:in muss dich schützen


Arbeitgeber:innen müssen ihre Arbeitnehmer:innen schützen – dazu sind sie gesetzlich verpflichtet, ansonsten drohen ihnen wegen Verletzung der Fürsorgepflicht Schadensersatzansprüche. Findet Mobbing unter Arbeitnehmer:innen statt, sollte die:der Arbeitgeber:in am selben Strang ziehen und die Betroffenen unterstützen. Sollte dich dein:e Arbeitgeber:in im Stich lassen, obwohl du dich vertrauensvoll an sie:ihn gewandt hast, kannst du vorzeitig aus dem Unternehmen austreten – dein Anspruch auf Abfertigung Alt und Urlaubsersatzleistung bleibt aufrecht. Zudem besteht noch ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung.

Was sind die Strafen bei Mobbing?


Wie bereits erwähnt, müssen Arbeitgeber:innen ihre Arbeitnehmer:innen schützen. Daher müssen sie auch bei Mobbing aktiv werden und unverzüglich dafür sorgen, dass das Mobbing aufhört. Als Erstens sollten allerdings die Vorwürfe geprüft und Gespräche mit den betroffenen Personen geführt werden.



Sollte die:der Arbeitgeber:in nichts unternehmen und die Mobbing-Attacken nicht aufhören, kann die:der Arbeitnehmer:in Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld für das zugefügte Leid oder Vermögensschäden wie zum Beispiel Selbstbehalte für Arztkosten einfordern.

Mobbing durch die:den Arbeitgeber:in


Das Mobbing geht direkt von der Führungskraft aus? Dann gibt es mehrere Strategien, wie du darauf reagieren kannst. Sprich mit deinen Kolleg:innen, erklär ihnen die Situation und hol deren Rat und Unterstützung ein. Mutige können auch das Gespräch mit der Führungskraft suchen und darin herausfinden, wieso es so eskaliert ist. Aber auch der Betriebsrat oder die Kontaktaufnahme zur Mobbingberatungsstelle können nützlich sein. Auch bei Schikanen, die von den Arbeitgeber:innen ausgehen, muss Schadensersatz geleistet werden.



Obwohl Mobbing am Arbeitsplatz häufig vorkommt, gibt es dazu noch kein Gesetz. Vor Mobbing schützt nur die Fürsorgepflicht der:des Arbeitgeber:in.

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