Vergangene Woche stelle Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), dass ukrainische Flüchtlinge vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt bekommen werden.
Um Menschen aus der Ukraine bei Ihnen im Unternehmen einstellen zu können, gilt es beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung einzuholen. Die bürokratischen Wege sollen dabei insgesamt sehr kurz gehalten werden. Dafür soll es laut Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) eine zentrale Servicestelle geben.
Servicepoints in allen Bundesländern
Um dies zu gewährleisten wurde von Raab ausgeführt, dass so viele Behördenwege und Informationen wie möglich an einem Tag und an einem Ort erledigt werden können. Diese
Servicestellen
sollen
in allen Bundesländern bei Grundversorgungsstellen oder Zentren des österreichischen Integrationsfonds eröffnet werden.
Integration von Vertriebenen aus der Ukraine
Eine Integration der Vertriebenen in den Arbeitsmarkt soll schnell von statten gehen, sofern diese das wollen, betont Kocher. Betriebe, die den Flüchtigen einen Job anbieten wollen, sollen sich an entsprechende Stellen wenden. Eine Nostrifizierung von ausländischen Zeugnissen soll ebenfalls rasch ablaufen.
Für die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung fallen von Amts wegen keine Kosten an. Voraussetzung dafür ist eine Registrierung im Innenministerium, verbunden mit einem Vertriebenen-Ausweis, was einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen kann. Wenn dann ein Arbeitgeber eine Beschäftigungs-Bewilligung beim AMS einholt, soll dieser rasch nachgeganen werden.
Der betroffenen Flüchtlingsgruppe stehen alle Sektoren offen.
Kompetenzen der aus der Ukraine Vertriebenen
Die Kompetenzchecks, zur Erfassung der Qualifikationen der asu der Ukraine vertriebenen, sollen laut Kocher aufgestockt werden. Außerdem werden den Flüchtigen alle Angebote des AMS zur Verfügung gestellt werden, dies umfasst sowohl Weiterbildungen und Qualifikationen als auch das verstärkte Angebot an Deutsch-Kursen.
Das BMI hat eine Koordinationsstelle für alle Initiativen der Nachbarschaftshilfe eingerichtet, Informationen dazu sind unter „Maßnahmen zur Nachbarschaftshilfe“ zu finden.
Die Koordinierungsstelle ist unter nachbarschaftsquartier@bbu.gv.at zu erreichen.
Eine vom BMI erstellte Liste mit möglichen Ansprechstellen für Hilfsgüterlieferungen in die Ukraine finden Sie hier.
Im nachfolgenden Abschnitt klären wir über Fragen auf, die mit dem Aufenthalt und der Beschäftigung von ukrainischen Bürger:innen in Vorarlberger Unternehmen haben.
Der „Ausweis für Vertriebene“ ist ein Aufenthaltstitel, der es ukrainischen Flüchtlingen gestattet, sich temporär in Österreich aufzuhalten und erwerbstätig zu sein. Laut Information des Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist es für einen Ausweis notwendig, eine Registrierung bei der Polizei in bestimmten Polizeidienststellen oder in besonderen Aufnahme- oder Registrierungszentren durchzuführen.
Für eine Registrierung ist folgendes erforderlich (soweit vorhanden):
Ein Registrierungsformular ist bei der Registrierung auszufüllen und abzugeben.
Bei AntragstellerInnen ab 14 Jahren erfolgt eine erkennungsdienstliche Behandlung (Abnahme der Fingerabdrücke, usw.).
Wenn die Registrierung bei der Polizei vorgenommen wurde, erhält man den Ausweis für Vertriebene persönlich zugestellt an die Meldeadresse, an die angegebene Zustelladresse oder an den Zustellbevollmächtigten.
Die Aufnahme einer Beschäftigung ist nur nach Erhalt des Ausweises für Vertriebene möglich (siehe Frage: Wie kommen ukrainische Staatsangehörige zu dem „Ausweis für Vertriebene“?). Erst danach kann eine Registrierung bei dem Arbeitsmarktservice Österreich, wie auch eine Beschäftigungsbewilligung erteilt werden. Eine Beschäftigung ohne Beschäftigungsbewilligung ist nicht zulässig.
Für erste, allgemeine Fragen rund um das Thema Arbeitsmarkt hat das AMS eine E-Mail Adresse eingerichtet. Die Anfragen werden auch auf Ukrainisch oder Russisch beantwortet.
Ukrainische Flüchtlinge dürfen nach Erhalt einer Beschäftigungsbewilligung in allen Bereichen beschäftigt werden. In den Branchen Tourismus sowie Land- und Forstwirtschaft können Beschäftigungsbewilligungen für Vertriebene auch außerhalb der Saisonkontingente erteilt werden. Wichtig ist zu wissen, dass es einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt gibt, d.h. es wird keine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt.
Das Arbeitsmarktservice bietet für Personen mit einem „Ausweis für Vertriebene“ Förder-, Unterstützungs- und Beratungsservices an. Auch die Austrian Business Agency unterstützt und berät umfassend.
Darüber hinaus gibt es auch private Vermittlungsangebote.
Ja, nach Erhalt des Ausweises für Vertriebene dürfen ukrainische Flüchtlinge auch eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Bei dem Aufenthaltsverfahren für ukrainische Flüchtlinge handelt es sich um eine gänzlich neuen Prozess. Es kann daher durchaus mehrere Wochen dauern, bis ukrainische Personen ihren Ausweis für Vertriebene erhalten. Alle Beteiligten sind um eine raschestmögliche Ausstellung dieses Ausweises bemüht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitungsdauer leider nicht beschleunigt werden kann.
Auf dieser Informationswebseite des Arbeitsmarktservice Österreich finden Sie die Formulierung, die UnternehmerInnen in einem Inseratentext verwenden können um ukrainische ArbeitnehmerInnen zu finden, wie auch den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung. Letzteres muss ausgefüllt samt Kopie des Ausweises für Vertriebene an das Arbeitsmarktservice Österreich übermittelt werden.
Der Arbeitgeber muss die Arbeitsstelle beibehalten und den Arbeitnehmern ein durchschnittliches Gehalt zahlen. Die betreffenden Arbeitnehmer legen dem Arbeitgeber zu diesem Zweck eine Kopie des Vertrags oder des Einberufungsbescheids als Bestätigung vor. Unter Umständen ist es oft nicht möglich, Bestätigungsdokumente zeitnah vorzulegen. In solchen Fällen vermerkt der Arbeitgeber in seinen Arbeitszeitplänen, dass der Arbeitnehmer aus unbekannten Gründen abwesend ist, und korrigiert den Vermerk, sobald solche Bestätigungen vorgelegt werden.
Die rechtlichen Ausführungen erfolgten durch die Rechtsanwalts-Kanzlei Arzinger und Rechtsanwalts-Kanzlei Wolf Theiss in der Ukraine
Zivildienst:
Es ist zu beachten, dass Arbeitnehmer zur Pflichtarbeit oder zum Zivildienst herangezogen werden können. Das Kriegsrecht sieht die Möglichkeit vor, die Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, vorübergehend zu Verteidigungszwecken und zur Beseitigung von Notsituationen, die während der Zeit des Kriegsrechts eingetreten sind, heranzuziehen.
Meldet der Arbeitnehmer, dass er zum Zivildienst verpflichtet wurde, muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Entscheidung der jeweiligen örtlichen Behörden anordnen, dass der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers beibehalten wird. Alle diese Entscheidungen werden offiziell auf den Websites der örtlichen Behörden veröffentlicht.
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