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#UArewelcome - DAS MÜSSEN SIE BEACHTEN WENN SIE UKRAINISCHE BÜRGER EINSTELLEN

Vergangene Woche stelle Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), dass ukrainische Flüchtlinge vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt bekommen werden.

Um Menschen aus der Ukraine bei Ihnen im Unternehmen einstellen zu können, gilt es beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung einzuholen. Die bürokratischen Wege sollen dabei insgesamt sehr kurz gehalten werden. Dafür soll es laut Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) eine zentrale Servicestelle geben.

Servicepoints in allen Bundesländern

Um dies zu gewährleisten wurde von Raab ausgeführt, dass so viele Behördenwege und Informationen wie möglich an einem Tag und an einem Ort erledigt werden können. Diese Servicestellen sollen in allen Bundesländern bei Grundversorgungsstellen oder Zentren des österreichischen Integrationsfonds eröffnet werden.

Integration von Vertriebenen aus der Ukraine

Eine Integration der Vertriebenen in den Arbeitsmarkt soll schnell von statten gehen, sofern diese das wollen, betont Kocher. Betriebe, die den Flüchtigen einen Job anbieten wollen, sollen sich an entsprechende Stellen wenden. Eine Nostrifizierung von ausländischen Zeugnissen soll ebenfalls rasch ablaufen.


Für die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung fallen von Amts wegen keine Kosten an. Voraussetzung dafür ist eine Registrierung im Innenministerium, verbunden mit einem Vertriebenen-Ausweis, was einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen kann. Wenn dann ein Arbeitgeber eine Beschäftigungs-Bewilligung beim AMS einholt, soll dieser rasch nachgeganen werden.


Der betroffenen Flüchtlingsgruppe stehen alle Sektoren offen.

Kompetenzen der aus der Ukraine Vertriebenen

Die Kompetenzchecks, zur Erfassung der Qualifikationen der asu der Ukraine vertriebenen, sollen laut Kocher aufgestockt werden. Außerdem werden den Flüchtigen alle Angebote des AMS zur Verfügung gestellt werden, dies umfasst sowohl Weiterbildungen und Qualifikationen als auch das verstärkte Angebot an Deutsch-Kursen.

Update: Sie möchten Flüchtige aus der Ukraine bei sich im Unternehmen beschäftigen? 

Hier können Sie uns Ihre Jobs senden, um diese kostenlos auf ländlejob.at zu veröffentlichen. 

Untenstehend finden Sie alles, was Sie dazu wissen müssen, welche Schritte und Vorkehrungen Sie treffen sollten und wie Sie bei der Suche vorgehen.

Allgemeines

  • Wie kann mein Unternehmen den Menschen in der Ukraine Hilfslieferungen zukommen lassen?

    Das BMI hat eine Koordinationsstelle für alle Initiativen der Nachbarschaftshilfe eingerichtet, Informationen dazu sind unter „Maßnahmen zur Nachbarschaftshilfe“ zu finden.


    Die Koordinierungsstelle ist unter nachbarschaftsquartier@bbu.gv.at zu erreichen. 


    Eine vom BMI erstellte Liste mit möglichen Ansprechstellen für Hilfsgüterlieferungen in die Ukraine finden Sie hier.

  • Mein Unternehmen möchte seine ukrainischen Mitarbeiter:innen nach Österreich bringen. Welche Einreisebestimmungen und Visumspflichten sind zu erfüllen?

    • Aktuelle Information des Bundesministeriums für Inneres zum Thema Einreise und Aufenthalt von ukrainischen Staatsbürgern in Österreich, wo das BMI aktuell über Einreise und Aufenthalt von ukrainischen Staatsbürgern in Österreich, die Verlängerung des Aufenthalts aus humanitären Gründen sowie die Umstände bei Ablauf der Aufenthaltsdauer informiert (inkl. FAQs in englischer und deutscher Version).

    • Derzeit (Stand 28.2.) können an der Österreichischen Botschaft Kiew und bei VFS Kiew leider keine Visa beantragt werden.

    • In der aktuellen COVID-19-Einreiseverordnung (BGBl. II Nr. 85/2022) wurde eine Ausnahme für Personen geschaffen, die aufgrund einer kriegerischen Auseinandersetzung nach Österreich einreisen. Für diese Personen gilt die COVID-19-Einreiseverordnung nicht. Bei der Einreise in das Bundesgebiet müssen somit keine Quarantäne-, Test- und / oder Registrierungspflichten (in Bezug auf COVID-19, andere Registrierungspflichten bleiben davon unberührt) erfüllt werden.

    • Kontaktdaten des Bürgerservice des BMEIA als Erstauskunftstelle: +43 5-1150-3775 bzw. per Mail an abtiv1@bmeia.gv.at.

    • Website der österreichischen Botschaft Kiew, die auch die Kontaktdaten der österreichischen Vertretungsbehörden in Polen, Rumänien, Ungarn und der Slowakei bietet: Österreichische Botschaft Kiew 
  • Wie stelle ich geflüchtete Personen aus der Ukraine bei mir ein?

    • Sobald die blaue Aufenthaltskarte ("Ausweis für Vertriebene") vorliegt, kann eine Beschäftigungsbewilligung in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. Dabei werden die Beschäftigungsbewilligungen für Vertriebene nicht auf die Saisonkontingente im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft angerechnet. Eine Beschäftigungsbewilligung für Arbeitskräfteüberlasser ist nicht zulässig.

    • Für eine rasche Abwicklung übermitteln Sie dem AMS bitte den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung und eine Kopie des Ausweises für Vertriebene. Eine Antragstellung ist auch über Ihr eAMS-Konto für Unternehmen unter Services für Ausländerbeschäftigung / Beschäftigungsbewilligung auf der Website des AMS möglich.

    • Wenn Sie in der aktuellen Situation Ihre Bereitschaft zur Einstellung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine zum Ausdruck bringen möchten, eignen sich folgende Formulierungen für Ihren Inseratentext: "Wir freuen uns über Bewerbungen von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. / We look forward to receiving applications from Ukrainian refugees. / Mi duzhe radi zajavkam na robotu vid bizhenciv z Ukraini." So wird Ihr Stelleninserat gut und schnell bei ländlejob.at


Aufenthalt und Beschäftigung in Österreich

Im nachfolgenden Abschnitt klären wir über Fragen auf, die mit dem Aufenthalt und der Beschäftigung von ukrainischen Bürger:innen in Vorarlberger Unternehmen haben.

  • Wie kommen ukrainische Staatsangehörige zu dem „Ausweis für Vertriebene“?

    Der „Ausweis für Vertriebene“ ist ein Aufenthaltstitel, der es ukrainischen Flüchtlingen gestattet, sich temporär in Österreich aufzuhalten und erwerbstätig zu sein. Laut Information des Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist es für einen Ausweis notwendig, eine Registrierung bei der Polizei in bestimmten Polizeidienststellen oder in besonderen Aufnahme- oder Registrierungszentren durchzuführen.


    Für eine Registrierung ist folgendes erforderlich (soweit vorhanden):


    •     Reisepass
    •     Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, andere Personenstandsdokumente
    •     Sonstige Identitätsdokumente (Personalausweis, Führerschein, Aufenthaltstitel, etc.) 

    Ein Registrierungsformular ist bei der Registrierung auszufüllen und abzugeben.


    Bei AntragstellerInnen ab 14 Jahren erfolgt eine erkennungsdienstliche Behandlung (Abnahme der Fingerabdrücke, usw.). 


    Wenn die Registrierung bei der Polizei vorgenommen wurde, erhält man den Ausweis für Vertriebene persönlich zugestellt an die Meldeadresse, an die angegebene Zustelladresse oder an den Zustellbevollmächtigten. 

  • Wann dürfen ukrainische Flüchtlinge als Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden?

    Die Aufnahme einer Beschäftigung ist nur nach Erhalt des Ausweises für Vertriebene möglich (siehe Frage: Wie kommen ukrainische Staatsangehörige zu dem „Ausweis für Vertriebene“?). Erst danach kann eine Registrierung bei dem Arbeitsmarktservice Österreich, wie auch eine Beschäftigungsbewilligung erteilt werden. Eine Beschäftigung ohne Beschäftigungsbewilligung ist nicht zulässig.  


    Für erste, allgemeine Fragen rund um das Thema Arbeitsmarkt hat das AMS eine E-Mail Adresse eingerichtet. Die Anfragen werden auch auf Ukrainisch oder Russisch beantwortet. 

  • In welchen Bereichen dürfen ukrainische Flüchtlinge beschäftigt werden?

    Ukrainische Flüchtlinge dürfen nach Erhalt einer Beschäftigungsbewilligung in allen Bereichen beschäftigt werden. In den Branchen Tourismus sowie Land- und Forstwirtschaft können Beschäftigungsbewilligungen für Vertriebene auch außerhalb der Saisonkontingente erteilt werden. Wichtig ist zu wissen, dass es einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt gibt, d.h. es wird keine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt. 

  • Wie können Unternehmer:innen ukrainische Arbeitnehmer:innen finden?

    Das Arbeitsmarktservice bietet für Personen mit einem „Ausweis für Vertriebene“ Förder-, Unterstützungs- und Beratungsservices an. Auch die Austrian Business Agency unterstützt und berät umfassend.


    Darüber hinaus gibt es auch private Vermittlungsangebote.

  • Dürfen ukrainische Flüchtlinge selbstständig erwerbstätig werden?

    Ja, nach Erhalt des Ausweises für Vertriebene dürfen ukrainische Flüchtlinge auch eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. 

  • Wie lange dauert es, bis Unternehmer:innen ukrainische Arbeitnehmer:innen bei sich einstellen können?

    Bei dem Aufenthaltsverfahren für ukrainische Flüchtlinge handelt es sich um eine gänzlich neuen Prozess. Es kann daher durchaus mehrere Wochen dauern, bis ukrainische Personen ihren Ausweis für Vertriebene erhalten. Alle Beteiligten sind um eine raschestmögliche Ausstellung dieses Ausweises bemüht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitungsdauer leider nicht beschleunigt werden kann.

  • Was sind die konkreten Schritte, die Unternehmer:innen bei einer Suche nach ukrainischen Arbeitnehmer:innen und/oder bei der Einstellung zu beachten haben?

    Auf dieser Informationswebseite des Arbeitsmarktservice Österreich finden Sie die Formulierung, die UnternehmerInnen in einem Inseratentext verwenden können um ukrainische ArbeitnehmerInnen zu finden, wie auch den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung. Letzteres muss ausgefüllt samt Kopie des Ausweises für Vertriebene an das Arbeitsmarktservice Österreich übermittelt werden.

  • Welche Folgen hat es arbeitsrechtlich, wenn Arbeitnehmer militärisch einberufen werden?

    Der Arbeitgeber muss die Arbeitsstelle beibehalten und den Arbeitnehmern ein durchschnittliches Gehalt zahlen. Die betreffenden Arbeitnehmer legen dem Arbeitgeber zu diesem Zweck eine Kopie des Vertrags oder des Einberufungsbescheids als Bestätigung vor. Unter Umständen ist es oft nicht möglich, Bestätigungsdokumente zeitnah vorzulegen. In solchen Fällen vermerkt der Arbeitgeber in seinen Arbeitszeitplänen, dass der Arbeitnehmer aus unbekannten Gründen abwesend ist, und korrigiert den Vermerk, sobald solche Bestätigungen vorgelegt werden.   


    Die rechtlichen Ausführungen erfolgten durch die Rechtsanwalts-Kanzlei Arzinger und Rechtsanwalts-Kanzlei Wolf Theiss in der Ukraine


    Zivildienst: 


    Es ist zu beachten, dass Arbeitnehmer zur Pflichtarbeit oder zum Zivildienst herangezogen werden können. Das Kriegsrecht sieht die Möglichkeit vor, die Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, vorübergehend zu Verteidigungszwecken und zur Beseitigung von Notsituationen, die während der Zeit des Kriegsrechts eingetreten sind, heranzuziehen. 


    Meldet der Arbeitnehmer, dass er zum Zivildienst verpflichtet wurde, muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Entscheidung der jeweiligen örtlichen Behörden anordnen, dass der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers beibehalten wird. Alle diese Entscheidungen werden offiziell auf den Websites der örtlichen Behörden veröffentlicht. 


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